

Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies folgt aus dem Beschluss des 1. Senats des Finanzgerichts Bremen vom
13. Februar 2012 (1 V 113/11 [5]).
Auf den...
Nach § 33 EStG kann die Einkommensteuer dadurch ermäßigt werden, daß Aufwendungen, welche als außergewöhnliche Belastungen zu werten sind, welche die zumutbare Belastung übersteigen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte...
Die 15. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 43jährigen ehemaligen Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin wegen Untreue in 175 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten...
BGH, Urt. v. 7.2.2012 - 1 StR 525/11
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Geschäftsführers zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgehoben, da die Strafzumessung...
Die nachstehenden Formulare können Sie herunterladen und mir ausgefüllt zusenden, um die Bearbeitung Ihres Mandats zu beschleunigen. Sofern Sie die Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandats wünschen, unterzeichnen Sie bitte die Strafprozessvollmacht, andernfalls die allgemeine Vollmacht.
In Verfahren vor den Zivil-, Verwaltungs,- Arbeits- und Sozialgerichten kann Ihnen Prozesskostenhilfe (PKH) beziehungsweise in manchen Verfahren nach dem FamFG (z.B. Gewaltschutzsachen) Verfahrenskostenhilfe (VKH) gewährt werden. Im Bereich des Strafrechts kann dem Nebenkläger und dem Adhäsionskläger PKH gewährt werden.
Voraussetzung ist zum einen Ihre finanzielle Bedürftigkeit und zum anderen, daß Ihre Sache hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Den Antrag auf PKH bzw. VKH stelle ich in Verbindung mit dem Entwurf der Klage- bzw. Antragsschrift. Sie können jedoch die Bearbeitung Ihres Mandats deutlich beschleunigen, indem Sie die folgende Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen.