

Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies folgt aus dem Beschluss des 1. Senats des Finanzgerichts Bremen vom
13. Februar 2012 (1 V 113/11 [5]).
Auf den...
Nach § 33 EStG kann die Einkommensteuer dadurch ermäßigt werden, daß Aufwendungen, welche als außergewöhnliche Belastungen zu werten sind, welche die zumutbare Belastung übersteigen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte...
Die 15. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 43jährigen ehemaligen Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin wegen Untreue in 175 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten...
BGH, Urt. v. 7.2.2012 - 1 StR 525/11
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Geschäftsführers zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgehoben, da die Strafzumessung...
Spätestens jetzt sollten Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren. Nur in Ausnahmefällen wird eine Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Sie dürfen also davon ausgehen, daß Ihnen als nächstes eine Ladung zur Hauptverhandlung zugehen wird. Ich rate Ihnen, sich einem Strafverfahren nicht ohne den Beistand durch einen Strafverteidiger auszusetzen.
Je früher Sie einen Rechtsanwalt Sie mit Ihrer Vertretung beauftragen, desto früher kann dieser Einsicht in Ihre Akte nehmen und mit Ihnen die Verteidigungsstrategie abstimmen. Es muß entschieden werden, ob und gegebenenfalls wie Sie sich in der Hauptverhandlung einlassen. Eventuell müssen Beweisanträge vorformuliert oder gar eigene Ermittlungen vorgenommen werden.
Die Erfahrung zeigt, daß das Ergebnis eines Strafverfahrens für den Angeklagten mit Verteidiger im Schnitt besser ist als für den ohne professionellen Beistand. Vor den Richter sollten Sie daher besser mit einem Juristen an Ihrer Seite, der kompromisslos Ihre Interessen vertritt, treten.