

Bei eingetragenen Lebenspartnern ist der Lohnsteuerabzug vorläufig wie bei Ehegatten vorzunehmen. Dies folgt aus dem Beschluss des 1. Senats des Finanzgerichts Bremen vom
13. Februar 2012 (1 V 113/11 [5]).
Auf den...
Nach § 33 EStG kann die Einkommensteuer dadurch ermäßigt werden, daß Aufwendungen, welche als außergewöhnliche Belastungen zu werten sind, welche die zumutbare Belastung übersteigen, vom Gesamtbetrag der Einkünfte...
Die 15. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat heute den 43jährigen ehemaligen Leiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin wegen Untreue in 175 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten...
BGH, Urt. v. 7.2.2012 - 1 StR 525/11
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Geschäftsführers zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe aufgehoben, da die Strafzumessung...
Sollten Sie in die Situation kommen, daß die Polizei Sie, etwa noch am Tatort, vernimmt, sollten Sie folgende Hinweise beachten.
Als Beschuldigter dürfen Sie zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen schweigen. Dies sollten Sie auch tun. Zudem dürfen Sie jederzeit, auch vor der Vernehmung, einen Strafverteidiger mit Ihrer Vertretung beauftragen.
Die einzigen Angaben, die Sie gemäß § 111 OWiG gegenüber der Polizei machen müssen, sind die zu Ihrem Vor-, Familien- und Geburtsnamen, den Ort und Tag der Geburt, dem Familienstand, Ihrem Beruf, Wohnort, Wohnung und Ihre Staatsangehörigkeit.
Häufig nimmt die Polizei vor Ort zunächst eine "informatorische Befragung" vor. Hier finden noch keine Belehrungen über Schweigerechte statt. Wer in diesem Stadium seine Täterschaft spontan gesteht, kann sich später nicht darauf berufen, er sei nicht ordnungsgemäß belehrt worden.
Die informatorische Befragung dient dazu, herauszufinden, wer als Beschuldigter oder als Zeuge in Betracht kommt. Aus Sicht der Polizei ist es günstig, wenn der mutmaßliche Täter möglichst spät als Beschuldigter zu behandeln und über sein Schweigerecht zu belehren ist. Lassen Sie sich hier nicht auf's Glatteis führen und bestehen Sie auf Ihr Schweigerecht.