Die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist ein mündlicher oder schriftlicher Rat oder eine Auskunft. Die Beratung ist gebührenpflichtig und umfaßt nicht die Vertretung gegenüber Dritten.
Für ein ein erstes Beratungsgespräch ist die Gebühr für Verbraucher auf 190 EUR netto begrenzt. Für eine weitergehende Beratung oder die Ausarbeitung eines Gutachtens kann die Gebühr bis zu 250 EUR netto betragen. Nach § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz soll für eine Beratung eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden, die Höhe der Gebühr ist also verhandelbar.
Für eine Beratung in einem durchschnittlichen Fall berechne ich in der Regel 60,- Euro.
Es erfolgt keine telefonische oder kostenlose Beratung.

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