Beispielrechnungen

Einstellung im Ermittlungsverfahren

Nachfolgend wird eine beispielhafte Abrechnung in einem durchschnittlichen Fall auf Basis der Mittelgebühr dargestellt. Im Beispiel beauftragt der Mandant den Rechtsanwalt für Strafrecht im Ermittlungsverfahren. Die vorgeworfene Tat wäre vor dem Amtsgericht zu verhandeln. Der Rechtsanwalt erreicht, daß das Strafverfahren noch vor Anklageerhebung nicht nur vorläufig eingestellt wird. Es wird angenommen, daß sich der Mandant auf freiem Fuß befindet. Es werden 20 Kopien aus der Akte unterstellt.

Grundgebühr Strafsache Nr. 4100 VV RVG 165,00 EUR
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG 140,00 EUR
Zusatzgebühr (Vermeidung der Hauptverhandlung) Nr. 4141 VV RVG 140,00 EUR
Dokumentenpauschale (20 Kopien) Nr. 7000 VV RVG 10,00 EUR
Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto   475,00 EUR
Umsatzsteuer 19 % Nr. 7008 VV RVG 90,25 EUR
Summe   565,25 EUR

Vertretung in der Hauptverhandlung

Die nachfolgende Abrechnung könnte für einen durchschnittlichen Fall gelten, in dem der Mandant den Rechtsanwalt für Strafrecht aufsucht, nachdem ihm eine Anklageschrift zugestellt und er zum Hauptverhandlungstermin geladen wurde. Zugrundegelegt wird ein Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht. Es wird angenommen, daß sich der Mandant auf freiem Fuß befindet. Es werden 20 Kopien aus der Akte unterstellt.

Grundgebühr Strafsache Nr. 4100 VV RVG 165,00 EUR
Verfahrensgebühr Amtsgericht Nr. 4106 VV RVG 140,00 EUR
Terminsgebühr Amtsgericht Nr. 4108 VV RVG 230,00 EUR
Dokumentenpauschale (20 Kopien) Nr. 7000 VV RVG 10,00 EUR
Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto   565,00 EUR
Umsatzsteuer 19 % Nr. 7008 VV RVG 107,35 EUR
Summe   672,35 EUR

Hinweis

Auch an dieser Stelle noch einmal der Hinweis, daß der Rechtsanwalt für Strafrecht die Gebühren im konkreten Fall nach billigem Ermessen festzulegen hat und Ihre anwaltliche Kostennote daher von obigen Beispielen abweichen kann.

 

 

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