Das Gericht hat Ihnen aufgegeben, einen Verteidiger zu benennen?

In Fällen der notwendigen Verteidigung, also z.B. wegen einer zu erwartenden Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, gibt das Gericht dem Angeklagten auf, binnen einer Woche einen Verteidiger zu benennen. Andernfalls ordnet das Gericht einen "erfahrenen Verteidiger" bei. 


Mein Rat: Suchen Sie sich Ihren Verteidiger selbst aus. Zwischen Ihnen und Ihrem Verteidiger sollte die Kommunikation stimmen. Bei der Auswahl durch das Gericht kann dies der Fall sein - oder eben auch nicht. Es hält sich zudem hartnäckig das Gerücht, daß vereinzelt Richter gerne solche Rechtsanwälte beiordnen, die in der Hauptverhandlung nicht allzusehr "stören".